Gastaufnahmebedingungen & Reiserücktritt
Die Tourist-Information Veitshöchheim, Rechtsträger Gemeinde Veitshöchheim, vermittelt Unterkünfte von Gastgebern und Privatvermietern (Hotels, Gasthäuser, Pensionen, Privatzimmer und Ferienwohnungen), nachstehend einheitlich „Gastgeber“ genannt, in Veitshöchheim und dem ZweiUferLand entsprechend dem aktuellen Angebot. Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen dem Gast und dem Gastgeber zu Stande kommenden Gastaufnahme-/Beherbergungsvertrags und regeln ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Gastgeber und die Vermittlungstätigkeit der Tourist-Information Veitshöchheim – nachfolgend „TI-V“ abgekürzt.
Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch, Sie können sie auch als PDF herunterladen: Gastaufnahmebedingungen
Reiseschutz: Wir empfehlen Ihnen den Abschluss der Storno-Versicherung für Deutschland der Europäischen Reiseversicherung. Unseren Bestätigungsschreiben ist ein Überweisungsprospekt bzw. ein Link der Europäischen beigefügt. Der Reiseschutzabschluss kommt durch Einzahlung / Überweisung der Prämie zustande.